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   BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87   

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BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87 (https://dejure.org/1988,17377)
BSG, Entscheidung vom 22.09.1988 - 7 RAr 46/87 (https://dejure.org/1988,17377)
BSG, Entscheidung vom 22. September 1988 - 7 RAr 46/87 (https://dejure.org/1988,17377)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit - Anrechnung von Partnereinkommen bei der Arbeitslosenhilfe - Wirtschaften aus einem Topf bei eheähnlicher Gemeinschaft - Gleichbehandlung von verheirateten und nichtverheirateten Paaren bei der Berechnung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80] = SozR 4100 § 139 Nr. 1, durch den § 139 Satz 1 und 2 AFG für nichtig erklärt worden sei, berechtige zu keinen anderen Schlußfolgerungen.

    Diese Gleichbehandlung hat das BVerfG zur Wahrung des Grundgesetzes im Beschluß vom 10. Juli 1984 (BVerfGE 67, 186 [BVerfG 10.07.1984 - 1 BvL 44/80] = SozR 4100 § 139 Nr. 1) für erforderlich angesehen.

    Dieses gesetzgeberische Programm ist an tatsächlichen Schwierigkeiten gescheitert, wie das BVerfG in seinem Beschluß vom 10. Juli 1984 (aaO) eindrucksvoll dargelegt hat.

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 81/86

    Arbeitsloser - Einkommensberücksichtigung - Ehegatte - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Das hat der erkennende Senat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 - BSG SozR 4100 § 138 Nr. 17 anhand von Wortsinn, Zweck und Zusammenhang des § 137 Abs. 2a AFG sowie der Rechtsentwicklung dieser Vorschrift und den erkennbaren Absichten des Gesetzgebers im einzelnen dargestellt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 - näher dargelegt, aus welchen Gründen in der Gleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Partnern, soweit es um das Recht der Alhi geht, kein Verstoß gegen Art. 3, Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 2 Abs. 1 GG erblickt werden kann.

    Der Senat hat dies in seiner Entscheidung vom 24. März 1988 - 7 RAr 81/86 daraus gefolgert, daß das Gesetz in dieser Hinsicht eine Lücke enthielt, die durch analoge Anwendung des § 138 Abs. 1 Nr. 2 AFG zu schließen ist (vgl insoweit auch BSG vom 14. Juli 1988 - 11/7 RAr 53/87 -).

  • BSG, 24.07.1986 - 7 RAr 9/85

    Arbeitsförderung - Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    § 138 AFG konkretisiert in seinem Absatz 1 für bestimmte Personengruppen den Begriff der Bedürftigkeit, wie er in § 137 Abs. 1 AFG allgemein umschrieben ist; seine Regelungen gehen insoweit denen des § 137 Abs. 1 AFG vor (st Rechtspr, vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14 mwN).

    Nr. 2 ist lex specialis zu Nr. 1 und regelt abschließend, in welcher Weise das Einkommen des mit dem Arbeitslosen zusammenlebenden Ehegatten im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung bei der Alhi zu berücksichtigen ist (vgl BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

    Die Regelung steht daher insoweit sowohl mit Art. 3 als auch mit Art. 6 Grundgesetz (GG) im Einklang (vgl dazu Beschluß des BVerfG vom 16. Juni 1987 - 1 BvL 4, 6/84 - BVerfGE 75, 382; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 14).

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung -

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Notwendig ist dabei nicht, daß sämtliche in Betracht kommenden Merkmale oder Indizien in jedem Einzelfall vorliegen; ausreichend ist es, wenn im Einzelfall genügend Anhaltspunkte vorhanden und festgestellt sind, die trotz des Fehlens anderer Merkmale den Schluß auf das Bestehen einer ehetypischen gemeinsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtfertigen (vgl dazu auch BVerwGE 52, 11, insbes S 14, 15).

    Ebensowenig spricht gegen die Annahme einer Wirtschaftsgemeinschaft, daß Mieter der Wohnung im Außenverhältnis nur der eine Partner ist und dementsprechend die Miete entrichtet, während der andere Partner seinen Beitrag im Innenverhältnis leistet (BVerwGE 52, 11, 14).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Bei einer Lücke handelt es sich um eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes (vgl BVerfGE 34, 269, 286 f; BSGE 25, 150, 151; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 5. Aufl 1983, S 354 f, 358).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Jedenfalls insoweit sind die Ausführungen des BVerfG in der Begründung seiner Entscheidung tragend und damit gem § 31 Abs. 1 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht für die übrigen Gerichte verbindlich (vgl BVerfGE 1, 14, 37; 33, 199, 203; 40, 88, 94).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückverlegt wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264 f; 8, 274, 304).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückverlegt wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264 f; 8, 274, 304).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Jedenfalls insoweit sind die Ausführungen des BVerfG in der Begründung seiner Entscheidung tragend und damit gem § 31 Abs. 1 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht für die übrigen Gerichte verbindlich (vgl BVerfGE 1, 14, 37; 33, 199, 203; 40, 88, 94).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 22.09.1988 - 7 RAr 46/87
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge vom Gesetz zurückverlegt wird, mit dieser Regelung rechnen mußte (BVerfGE 1, 264, 280; 2, 237, 264 f; 8, 274, 304).
  • BVerfG, 19.12.1967 - 2 BvL 4/65

    Verfassungsmäßigkeit des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes 1963

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 82/87
  • BSG, 11.08.1966 - 3 RK 24/64
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvL 4/84

    Freibetrag - Ehegatte - Unterhaltspflicht - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 53/87

    Einkommen - Arbeitslosengeld - Anrechnung - Bedürftigkeit - Eheähnliche

  • SG Halle, 21.11.2012 - S 25 SO 43/07

    Rückwirkende Erbringung von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

    Keinen Regelungscharakter haben behördliche Maßnahmen, die eine Regelung in Aussicht stellen oder - wie hier - eine spätere Regelung vorbereiten und nicht selbständig vollstreckbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.07.1989, 7 Rar 46/87, juris).
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